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Feststellanlagen

an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen

Was sind Rauchschutzabschlüsse? (DIN 18095 Teil 1) Rauchschutzabschlüsse sollen im Fall einer Rauchentwicklung im eingebauten und geschlossenen Zustand den Rauchdurchtritt durch eine Öffnung in den dahinter liegenden Raum behindern. Rauchschutzabschlüsse sind stets selbstschließend. Was sind Feuerschutzabschlüsse? (DIN 4102 {national} & EN 13501-2 {europäisch}) Feuerschutzabschlüsse sollen im Fall einer Brandentwicklung im eingebauten und geschlossenen Zustand den Branddurchtritt durch eine Öffnung in den dahinter liegenden Raum für eine vorgegebene Zeit behindern. Die Zeiteinteilung der (Mindest-) Behinderung wird in Minuten angegeben. National gibt die Voranstellung eines Buchstabens die Abschlußart an: “T” steht hierbei für Türen und Tore, “F” für Wände und Decken und “G” für Verglasungen. Europäisch kennzeichnet „E“ einen Raumabschluß. Türen gibt es nach DIN 4102 (national) in: - feuerhemmender Ausführung: T30 (geprüft auf 30 Minuten Brandwiderstand) und T60 (60 Min.) - feuerbeständiger Ausführung: T90 (90 Min.), T120 (120 Min.) und T180 (180 Min.) und nach EN 13501-2 (europäisch) in: - E E = Raumabschluß (von frz.: entrée; wörtlich Deutsch: Eingang)      I2 (oder 1) I = Isolation (von frz.: isolation)        30 (oder 60, 90, 120, 240) 30-240 = geprüfter Feuerwiderstand in Minuten            C5 (oder C0, C1, C2, C3, C4) C = Prüfzyklen Dauerfunktionsprüfung, Türen = C5 = 200.000                 S200 (oder Sa) S = Rauchschutzverhalten (S200 = Rauchschutztür) Feuerschutzabschlüsse sind stets selbstschließend. Ein Feuerschutzabschluß kann auch zusätzlich (bei entsprechender Ausstattung) ein Rauchschutzabschluß sein. Wozu benötige ich eine Feststellanlage an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen? Vor allem in gewerblich, industriell und öffentlich genutzen Gebäuden ergeben sich (betriebsbedingt) oft Notwendigkeiten einen Feuer- oder/und Rauchschutzabschluß während der Betriebszeiten ständig geöffnet zu halten. Dies widerspricht jedoch dem Sinn des Abschlusses, da bei Rauch- und /oder Brandentstehung Rauch und Feuer hindurchtreten könnten. Die Vorstellung im Brandfall eine mechanisch arretierte Tür doch noch von Hand schließen zu können (z.B. die Tür von Hand auszuhaken etc.) ist eine Fehleinschätzung. Rechnen Sie damit, daß Sie bei Brandentstehung nicht unmittelbar anwesend sein könnten. Bei Entdeckung des Brandes kann die Hitzeentwicklung bereits so groß sein, daß Sie sich dem Abschluß schon nicht mehr nähern können um diesen manuell zu schließen. Die Verkeilung, Anbindung, Ankettung oder sonstige nur manuell lösbare Arretierung von solchen Abschlüssen ist daher nicht zulässig! Anbei zwei externe Links zu Videos von Brandversuchen um die mögliche Brandausbreitung und Geschwindigkeit zu verdeutlichen. Brandversuch Raumbrand (kleiner Arbeitsraum), mit Anzeige Temperaturentwicklung, Youtube Brandversuch komplettes Eigenheim (Erdgeschoß, Obergeschoß, Dachgeschoß), Youtube Um nun einerseits die Offenhaltung von Feuer- und /oder Rauchschutzabschlüssen zu ermöglichen und andererseits trotzdem die automatische Schließung im Rauch- /Brandfall zu gewährleisten werden sogenannte  Feststellanlagen eingesetzt. Wie ist eine Feststellanlage aufgebaut? Die Feststellanlage besteht aus mindestens einem Rauchschalter (oder Thermoschalter) der den Brand erkennt, einer Auslösevorrichtung (Handtaster, zur Schließung wenn es nicht brennt), einer Feststellvorrichtung (z.B. Türhaftmagnet für die Tür und Ankerplatte zur Wand- bzw. Fußbodenmontage) und einer Energieversorgung (Netzgerät). In Flucht- und Rettungswegen sind Rauchschalter vorgeschrieben (Thermoschalter nicht zulässig). Der Handtaster kann ggf. im Netzgerät integriert sein, muß jedoch ausgeführt sein in roter Farbe mit der Aufschrift “Tür schließen” (speziellere Angaben sind stattdessen statthaft, z.B. “Brandschutzschiebetor schließen” etc.). Bei einigen Anlagen kann die Tür manuell durch Zudrücken /Zuziehen des Türblattes geschlossen werden. In diesem Fall darf der Handtaster entfallen, sofern dieser Entfall des Handtasters in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist. Jede Feststellanlage muß vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zugelassen worden sein, daß heißt nur die im DIBt-Zulassungsbescheid namentlich (Hersteller & Typ) aufgeführten Einzelteile dürfen für eine Feststellanlage verwendet werden. Wie funktioniert eine Feststellanlage? Die Hausspannungsversorgung versorgt das Netzteil der Feststellanlage, dieses den Rauchschalter und den Türhaftmagneten sowie den Handtaster. Der Rauchschalter gibt ein permanentes ‘Alles-in-Ordnung’-Signal und der Abschluß wird offengehalten. Bei Erkennung eines Brandes durch den Rauchschalter (’Alles-in-Ordnung’-Signal wird unterbrochen) schließt der Abschluß selbsttätig. Durch das fehlende Signal schließt der Abschluß ebenso bei Entfernen des Rauchschalters oder dessen Defekt (z.B. zu hoher Verschmutzungsgrad). (Rauchschalter-Funktionsweise: Im Rauchschalter sind u.a. Sender und Empfänger in der Kammer verbaut in die der Rauch eindringen kann. Der Sender im Rauchschalter schickt einen Lichtimpuls in diese Kammer der jedoch nicht auf den Empfänger trifft. Bei eintretendem Rauch wird der Lichtstrahl an den Rauchpartikeln gebrochen und in alle möglichen Richtungen der Kammer abgelenkt - auch auf den Empfänger (Streulichtprinzip), der dann wiederum seinerseits sein ‘Alles-in-Ordnung’-Signal unterbricht.) Montage & Abnahme - Was ist zu beachten? Nach der vorschriftsmäßigen Montage einer Feststellanlage (korrekt montiert, korrekt verdrahtet, Anzahl der Rauchmelder und Montageposition der Rauchmelder gemäß jeweiliger individueller Einbausitiuation vor Ort gem. Vorschriften korrekt) muß an dieser erst eine Abnahme durch eine Fachkraft für Feststellanlagen  vorgenommen werden. Bei der Abnahme wird die vorschriftsmäßige Montage und Funktion überprüft und dokumentiert. Sofern die Abnahme erfolgreich war, wird ein Abnahmeschild in unmittelbarer Nähe zur Feststellanlage befestigt und die Feststellanlage darf genutzt werden. Wann muß im monatlichen bzw. 3-monatlichem Intervall geprüft werden? Feststellanlagen müssen vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten werden. Ältere Feststellanlagen sind monatlich vom Betreiber auf Ihre Funktion zu überprüfen. Diese Funktionsprüfung ist vom Betreiber zu dokumentieren und aufzubewahren. Hierfür sind die Zulassung der Feststellanlage und die DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen einschlägig. Die Durchführung dieser Prüfung wird eine “Eingewiesene Person” (DIN 14677) vorgenommen. Im Zuge von Normenreformierungen können neuere Feststellanlagen nach geänderten Zulassungskriterien vom DIBt zugelassen werden. Hiernach muß die betreiberseitige Prüfung 12 mal monatlich hintereinander erfolgreich durchgeführt worden sein und darf anschließend im lediglich nur noch 3-Monats-Intervall ausgeführt werden. Bei Fehlerauftritt muß erneut eine monatliche Prüfung ausgeführt werden - jedoch darf nach 3 aufeinander folgenden Monaten ohne Fehleraufritt wieder das 3-Monats-Intervall angewendet werden. Das Prüfintervall ist also nicht mehr einheitlich sondern abhängig von der Zulassung Ihrer Feststellanlage nach altem oder neuen Zulassungsverfahren. Wer darf die Wartung einer Feststellanlage & jährliche Prüfung ausführen? Zusätzlich zur Prüfung im Monats- bzw. 3-Monats-Intervall muß der Betreiber eine mindestens jährliche Funktionsprüfung & Wartung vornehmen lassen. Der mit dieser Tätigkeit Beauftragte muß eine “Fachkraft für Feststellanlagen” sein. Für Feststellanlagen von denen Komponenten nicht nur Bestandteil der Feststellanlage sondern auch Bestandteil einer BMA (BrandMeldeAnlage) sind muß der Beauftragte zusätzlich zur “Fachkraft für Feststellanlagen” auch die Qualifikation “Instandhalter BMA” vorweisen können. Rauchmeldertauschpflicht nach 5 oder nach 8 Jahren? Mit dem 01.03.2011 (Anwendungsbeginn der DIN 14677) wurde erstmals eine einsatzaltersabhängige Rauchmeldertauschpflicht eingeführt. Rauchmelder ohne Verschmutzungskompensation müssen nach DIN 14677 nach 5 Jahren, Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation nach 8 Jahren ausgetauscht (bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen) werden.
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