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Steuerbegünstigung von

Handwerkerleistungen

(gemäß § 35 a EStG)
Die wichtigsten Eckdaten zur aktuell gültigen Steuerbegünstigung hier in Kurzform (Stand 03/2024): Welcher Betrag an Handerwerkerleistungen pro Jahr ist absetzbar? 20%   jeder   Handwerkerleistung   die   im   eigenen   Haushalt   ausgeführt   wurde   aus   jeder   Rechnung   sind   von   der Einkommensteuer   absetzbar.   Der   absetzbare   Betrag   pro   Jahr   ist   auf   gesamt   EUR   1.200,-   pro   Haushalt   pro Steuerjahr begrenzt. (Summe aller Handwerkerleistungen EUR 6.000,- * 20% = EUR 1.200,- maximal absetzbarer Betrag.) Im    betreffenden    Steuerjahr    darüber    hinaus    angefallene    Beträge    für    Handwerkerleistungen    können    nicht zusätzlich abgesetzt werden. Der Maximalbetrag gilt je Haushalt und nicht je steuerpflichtige Person des Haushaltes. Was sind begünstigte Handerwerkerleistungen? Alle   nicht   als   Neubau   geltenden   Renovierungs-,   Erhaltungs-   oder   Modernisierungsmaßnahmen   innerhalb   eines Haushaltes.    Ob    diese    Arbeiten    auch    von    Nicht-Fachkräften    ausgeführt    werden    könnten    ist    unerheblich. Ledigliche   Prüfungen   (wie   z.B.   die   Dichtheitsprüfung   von   Abwasseranlagen)   sind   teilweise   ebenfalls   begünstigt (auch   wenn   sich   aus   dieser   Zustandsfeststellung   lediglich   ergibt,   daß   alles   in   Ordnung   ist   also   nichts   repariert werden muß). Wo beginnt und wo endet der eigene Haushalt? Mit Ausnahmen   ist   der   Haushalt   die   selbst   bewohnte   Wohnung   bzw.   das   selbst   bewohnte   Haus   und   endet   an   der Grundstücksgrenze. Ob es sich hierbei um eigenes oder gemietetes Eigentum handelt ist unerheblich. Barzahlungen, Baranzahlungen und Barteilzahlungen werden nicht anerkannt! Um in den Genuß der Steuervergünstigung zu kommen müssen Sie Ihre Zahlung nachweisen (Kontoauszug Ihrer Überweisung an den Handwerker). Barzahlungen werden nicht anerkannt.