Tore · Türen · Antriebe
Metallbau & Schlosserarbeiten
Steuerbegünstigung von
Handwerkerleistungen
(gemäß § 35 a EStG)
Die wichtigsten Eckdaten zur aktuell gültigen Steuerbegünstigung hier in Kurzform (Stand 03/2024):
Welcher Betrag an Handerwerkerleistungen pro Jahr ist absetzbar?
20%
jeder
Handwerkerleistung
die
im
eigenen
Haushalt
ausgeführt
wurde
aus
jeder
Rechnung
sind
von
der
Einkommensteuer
absetzbar.
Der
absetzbare
Betrag
pro
Jahr
ist
auf
gesamt
EUR
1.200,-
pro
Haushalt
pro
Steuerjahr begrenzt.
(Summe aller Handwerkerleistungen EUR 6.000,- * 20% = EUR 1.200,- maximal absetzbarer Betrag.)
Im
betreffenden
Steuerjahr
darüber
hinaus
angefallene
Beträge
für
Handwerkerleistungen
können
nicht
zusätzlich abgesetzt werden.
Der Maximalbetrag gilt je Haushalt und nicht je steuerpflichtige Person des Haushaltes.
Was sind begünstigte Handerwerkerleistungen?
Alle
nicht
als
Neubau
geltenden
Renovierungs-,
Erhaltungs-
oder
Modernisierungsmaßnahmen
innerhalb
eines
Haushaltes.
Ob
diese
Arbeiten
auch
von
Nicht-Fachkräften
ausgeführt
werden
könnten
ist
unerheblich.
Ledigliche
Prüfungen
(wie
z.B.
die
Dichtheitsprüfung
von
Abwasseranlagen)
sind
teilweise
ebenfalls
begünstigt
(auch
wenn
sich
aus
dieser
Zustandsfeststellung
lediglich
ergibt,
daß
alles
in
Ordnung
ist
also
nichts
repariert
werden muß).
Wo beginnt und wo endet der eigene Haushalt?
Mit
Ausnahmen
ist
der
Haushalt
die
selbst
bewohnte
Wohnung
bzw.
das
selbst
bewohnte
Haus
und
endet
an
der
Grundstücksgrenze. Ob es sich hierbei um eigenes oder gemietetes Eigentum handelt ist unerheblich.
Barzahlungen, Baranzahlungen und Barteilzahlungen werden nicht anerkannt!
Um in den Genuß der Steuervergünstigung zu kommen müssen Sie Ihre Zahlung nachweisen
(Kontoauszug Ihrer Überweisung an den Handwerker). Barzahlungen werden nicht anerkannt.