Sie wollen Feuerschutztüren im Tagesbetrieb bei weiterhin voller Funktion der Feuerschutztür zum Brandschutzoffen halten?So genannte
Feststellanlagen für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
und deren turnusmäßig vorgeschriebene Prüfungenbekommen Sie von uns!Senden Sie uns gern Ihre
Rauch- und Feuerschutzabschlüsse behindern in ihrem geschlossenen Zustand die Rauch- und Feuerausbreitung in Gebäuden. Daher müssen diese Abschlüsse stets selbstschließend sein und stets funktionsfähig gehalten werden.Das Verkeilen, Festbinden oder sonstige Arretieren dieser Türen ist daher verboten!Für den Kunden- und Mitarbeiterverkehr ist die ständig neu zu öffnende und anschließend wieder selbstständig ins Schloß fallende Tür jedoch ein Hindernis. Es ist wünschenswert diese Tür offen zu halten. Für diesen Anwendungsfall kommen Feststellanlagen zum Einsatz. Feststellanlagen gewährleisten die zugelassene Offenhaltung von Türen und den Abbruch der Offenhaltung bei Erkennung eines Brandes ohne manuelles Eingreifen einer Person, sodaß die selbstschließende Tür schließen kann.Eine Feststellanlage besteht aus:• mindestens 1 Rauchschalter (bei Tür mit Rauchschutzfunktion zwingend Rauchschalter notwendig; bei Feuerschutztür ohne Rauchschutzfunktion auch Thermoschalter zulässig)• 1 Feststellvorrichtung• 1 separate Energieversorgung für jede einzelne Feststellanlage (Netzgerät)• 1 AuslösevorrichtungDie Kombination der eingesetzten Komponenten muß miteinander geprüft und zugelassen sein.Weitere Anforderungen:- Die Feststellanlage muß normenkonform montiert worden sein.- Die Feststellanlage muß nach Montage durch, vom Feststellanlagenhersteller autorisiertes, Fachpersonal abgenommen werden.- Verschiedene Wartungsintervalle mit verschiedenem Arbeitsumfang müssen durch verschiedene Beteiligte (hierbei mindestens 1 x jährlich durch Fachpersonal) vorgenommen werden.Hinweis:Für unser Angebot zur Nachrüstung eines bereits bestehenden Rauch- und /oder Feuerschutzabschlusses mit einer Feststellanlage ist im Regelfall eine Ortsbesichtigung notwendig, da durch rauchdurchlässige oder rauchundurchlässige Decken sowie verschiedene Größen und Sturzhöhen der Bauelemente eine zugehörige, normenkonform zulässig montierte, Feststellanlage auf den Einzelfall abgestimmte Rauchschaltermengen mit einzelfallabhängigen Montagepositionen erfordert.
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Feststellanlagen für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
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Rauch- und Feuerschutzabschlüsse behindern in ihrem geschlossenen Zustand die Rauch- und Feuerausbreitung in Gebäuden. Daher müssen diese Abschlüsse stets selbstschließend sein und stets funktionsfähig gehalten werden.Das Verkeilen, Festbinden oder sonstige Arretieren dieser Türen ist daher verboten!Für den Kunden- und Mitarbeiterverkehr ist die ständig neu zu öffnende und anschließend wieder selbstständig ins Schloß fallende Tür jedoch ein Hindernis. Es ist wünschenswert diese Tür offen zu halten. Für diesen Anwendungsfall kommen Feststellanlagen zum Einsatz. Feststellanlagen gewährleisten die zugelassene Offenhaltung von Türenund den Abbruch der Offenhaltung bei Erkennung eines Brandesohne manuelles Eingreifen einer Person, sodaß die selbstschließende Tür schließen kann.Eine Feststellanlage besteht aus:• mindestens 1 Rauchschalter (bei Tür mit Rauchschutzfunktion zwingend Rauchschalter notwendig; bei Feuerschutztür ohne Rauchschutzfunktion auch Thermoschalter zulässig)• 1 Feststellvorrichtung• 1 separate Energieversorgung für jede einzelne Feststellanlage (Netzgerät)• 1 AuslösevorrichtungDie Kombination der eingesetzten Komponenten muß miteinander geprüft und zugelassen sein.Weitere Anforderungen:- Die Feststellanlage muß normenkonform montiert worden sein.- Die Feststellanlage muß nach Montage durch, vom Feststellanlagenhersteller autorisiertes, Fachpersonal abgenommen werden.- Verschiedene Wartungsintervalle mit verschiedenem Arbeitsumfang müssen durch verschiedene Beteiligte (hierbei mindestens 1 x jährlich durch Fachpersonal) vorgenommen werden.Hinweis:Für unser Angebot zur Nachrüstung eines bereits bestehenden Rauch- und /oder Feuerschutzabschlusses mit einer Feststellanlage ist im Regelfall eine Ortsbesichtigung notwendig,
da durch rauchdurchlässige oder rauchundurchlässige Decken sowie verschiedene Größen und Sturzhöhen der
Bauelemente eine zugehörige, normenkonform zulässig montierte, Feststellanlage auf den Einzelfall abgestimmte
Rauchschaltermengen mit einzelfallabhängigen Montagepositionen erfordert.
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Feststellanlagen für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
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Rauch- und Feuerschutzabschlüsse behindern in ihrem geschlossenen Zustand die Rauch- und Feuerausbreitung in Gebäuden. Daher müssen diese Abschlüsse stets selbstschließend sein und stets funktionsfähig gehalten werden.Das Verkeilen, Festbinden oder sonstige Arretieren dieser Türen ist daher verboten!Für den Kunden- und Mitarbeiterverkehr ist die ständig neu zu öffnende und anschließend wieder selbstständig ins Schloß fallende Tür jedoch ein Hindernis. Es ist wünschenswert diese Tür offen zu halten. Für diesen Anwendungsfall kommen Feststellanlagen zum Einsatz. Feststellanlagen gewährleisten die zugelassene Offenhaltung von Türen und den Abbruch der Offenhaltung bei Erkennung eines Brandes ohne manuelles Eingreifen einer Person, sodaß die selbstschließende Tür schließen kann.Eine Feststellanlage besteht aus:• mindestens 1 Rauchschalter (bei Tür mit Rauchschutzfunktion zwingend Rauchschalter notwendig; bei Feuerschutztür ohne Rauchschutzfunktion auch Thermoschalter zulässig)• 1 Feststellvorrichtung• 1 separate Energieversorgung für jede einzelne Feststellanlage (Netzgerät)• 1 AuslösevorrichtungDie Kombination der eingesetzten Komponenten muß miteinander geprüft und zugelassen sein.Weitere Anforderungen:- Die Feststellanlage muß normenkonform montiert worden sein.- Die Feststellanlage muß nach Montage durch, vom Feststellanlagenhersteller autorisiertes, Fachpersonal abgenommen werden.- Verschiedene Wartungsintervalle mit verschiedenem Arbeitsumfang müssen durch verschiedene Beteiligte (hierbei mindestens 1 x jährlich durch Fachpersonal) vorgenommen werden.Hinweis:Für unser Angebot zur Nachrüstung eines bereits bestehenden Rauch- und /oder Feuerschutzabschlusses mit einer Feststellanlage ist im Regelfall eine Ortsbesichtigung notwendig, da durch rauchdurchlässige oder rauchundurchlässige Decken sowie verschiedene Größen und Sturzhöhen der Bauelemente eine zugehörige, normenkonform zulässig montierte, Feststellanlage auf den Einzelfall abgestimmte Rauchschaltermengen mit einzelfallabhängigen Montagepositionen erfordert.
Sie wollen Feuerschutztüren im Tagesbetrieb bei weiterhin voller Funktion der Feuerschutztür zum Brandschutzoffen halten?So genannte
Feststellanlagen für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
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Rauch- und Feuerschutzabschlüsse behindern in ihrem geschlossenen Zustand die Rauch- und Feuerausbreitung in Gebäuden. Daher müssen diese Abschlüsse stets selbstschließend sein und stets funktionsfähig gehalten werden.Das Verkeilen, Festbinden oder sonstige Arretieren dieser Türen ist daher verboten!Für den Kunden- und Mitarbeiterverkehr ist die ständig neu zu öffnende und anschließend wieder selbstständig ins Schloß fallende Tür jedoch ein Hindernis. Es ist wünschenswert diese Tür offen zu halten. Für diesen Anwendungsfall kommen Feststellanlagen zum Einsatz. Feststellanlagen gewährleisten die zugelassene Offenhaltung von Türen und den Abbruch der Offenhaltung bei Erkennung eines Brandes ohne manuelles Eingreifen einer Person, sodaß die selbstschließende Tür schließen kann.Eine Feststellanlage besteht aus:• mindestens 1 Rauchschalter (bei Tür mit Rauchschutzfunktion zwingend Rauchschalter notwendig; bei Feuerschutztür ohne Rauchschutzfunktion auch Thermoschalter zulässig)• 1 Feststellvorrichtung• 1 separate Energieversorgung für jede einzelne Feststellanlage (Netzgerät)• 1 AuslösevorrichtungDie Kombination der eingesetzten Komponenten muß miteinander geprüft und zugelassen sein.Weitere Anforderungen:- Die Feststellanlage muß normenkonform montiert worden sein.- Die Feststellanlage muß nach Montage durch, vom Feststellanlagenhersteller autorisiertes, Fachpersonal abgenommen werden.- Verschiedene Wartungsintervalle mit verschiedenem Arbeitsumfang müssen durch verschiedene Beteiligte (hierbei mindestens 1 x jährlich durch Fachpersonal) vorgenommen werden.Hinweis:Für unser Angebot zur Nachrüstung eines bereits bestehenden Rauch- und /oder Feuerschutzabschlusses mit einer Feststellanlage ist im Regelfall eine Ortsbesichtigung notwendig, da durch rauchdurchlässige oder rauchundurchlässige Decken sowie verschiedene Größen und Sturzhöhen der Bauelemente eine zugehörige, normenkonform zulässig montierte, Feststellanlage auf den Einzelfall abgestimmte Rauchschaltermengen mit einzelfallabhängigen Montagepositionen erfordert.
Feststellanlagen
Tore
Türen
Antriebe
Feststellanlagen
Metallbau & Schlosserarbeiten
Sie wollen Feuerschutztüren im Tagesbetrieb bei weiterhin voller Funktion der Feuerschutztür zum Brandschutzoffen halten?So genannte
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Rauch- und Feuerschutzabschlüsse behindern in ihrem geschlossenen Zustand die Rauch- und Feuerausbreitung in Gebäuden. Daher müssen diese Abschlüsse stets selbstschließend sein und stets funktionsfähig gehalten werden.Das Verkeilen, Festbinden oder sonstige Arretieren dieser Türen ist daher verboten!Für den Kunden- und Mitarbeiterverkehr ist die ständig neu zu öffnende und anschließend wieder selbstständig ins Schloß fallende Tür jedoch ein Hindernis. Es ist wünschenswert diese Tür offen zu halten. Für diesen Anwendungsfall kommen Feststellanlagen zum Einsatz. Feststellanlagen gewährleisten die zugelassene Offenhaltung von Türen und den Abbruch der Offenhaltung bei Erkennung eines Brandes ohne manuelles Eingreifen einer Person, sodaß die selbstschließende Tür schließen kann.Eine Feststellanlage besteht aus:• mindestens 1 Rauchschalter (bei Tür mit Rauchschutzfunktion zwingend Rauchschalter notwendig; bei Feuerschutztür ohne Rauchschutzfunktion auch Thermoschalter zulässig)• 1 Feststellvorrichtung• 1 separate Energieversorgung für jede einzelne Feststellanlage (Netzgerät)• 1 AuslösevorrichtungDie Kombination der eingesetzten Komponenten muß miteinander geprüft und zugelassen sein.Weitere Anforderungen:- Die Feststellanlage muß normenkonform montiert worden sein.- Die Feststellanlage muß nach Montage durch, vom Feststellanlagenhersteller autorisiertes, Fachpersonal abgenommen werden.- Verschiedene Wartungsintervalle mit verschiedenem Arbeitsumfang müssen durch verschiedene Beteiligte (hierbei mindestens 1 x jährlich durch Fachpersonal) vorgenommen werden.Hinweis:Für unser Angebot zur Nachrüstung eines bereits bestehenden Rauch- und /oder Feuerschutzabschlusses mit einer Feststellanlage ist im Regelfall eine Ortsbesichtigung notwendig, da durch rauchdurchlässige oder rauchundurchlässige Decken sowie verschiedene Größen und Sturzhöhen der Bauelemente eine zugehörige, normenkonform zulässig montierte, Feststellanlage auf den Einzelfall abgestimmte Rauchschaltermengen mit einzelfallabhängigen Montagepositionen erfordert.